Bei einer Finanzplanung ist es empfehlenswert, sich mit verschiedenen Themenbereichen auseinanderzusetzen:

Auf der untersten und wichtigsten Ebene stehen die Themen Absicherung der Arbeitskraft sowie Absicherung der Vermögenswerte durch Sachversicherungen.

ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT

Individuelle Arbeitskraftabsicherung:

Unsere körpereigene Arbeitskraft ist notwendig, um am Arbeitsmarkt finanzielle Mittel zu erwirtschaften und unseren Lebensunterhalt zu finanzieren. Aber was geschieht, wenn wir langfristig gesundheitlich schwer angeschlagen sind und daher unseren Beruf nicht mehr ausüben können? In dieser Situation kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Diese zahlt den versicherten Personen eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn sie berufsunfähig werden. Gemäß gesetzlicher Definition aus § 172 II VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Funktionen der eigenen Grundfähigkeiten abzusichern. Hier erhält die versicherte Person jedoch eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn eine der zuvor abgesicherten Grundfähigkeiten des Körpers nicht mehr gegeben ist. Hierzu zählen unter anderem:

  • gehen
  • stehen
  • bücken
  • Benutzen der Arme
  • sehen
  • hören
  • sprechen
  • Autofahren

Krankentagegeld:

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz hat ein Arbeitnehmer in Deutschland im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies geschieht durch den Arbeitgeber für die ersten 6 Kalenderwochen ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf dieser Zeit fällt man dann ab Tag 43 ins sogenannte Krankengeld, welches von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird und knapp 75% vom bisherigen Netto entspricht. Diese dann entstehende Lücke im Einkommen kann durch ein privates Krankentagegeld aufgestockt werden.

Absicherung einer schweren Krankheit oder eines Unfalls:

Darüber hinaus gibt es Sondersituationen im Leben, in denen kurzfristig ein finanzieller Engpass entstehen kann.
Sollte z.B. nach einem Verkehrsunfall der Bedarf nach einer kosmetischen Operation oder Umbaumaßnahmen im Zuhause entstehen, kann dies über eine Unfallversicherung abgedeckt werden. Die Absicherung gegen schwere Krankheiten kann bei Eintritt einer der im Krankheitenkatalog definierten Krankheiten mit einer hohen Sonderzahlung helfen, sich z.B. eine längere Auszeit zu nehmen oder sich Unterstützung im Haushalt leisten zu können.

ABSICHERUNG DER VERMÖGENSWERTE

Haftpflichtversicherungen:
Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemand anderem schuldhaft zugefügt hat – und zwar in unbegrenzter Höhe. Daher ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Daneben gibt es auch noch weitere Haftpflichtversicherungen, über die man sein Gewerbe, seinen Beruf oder sich selbst als Tierhalter absichern kann.

Hausratversicherung:
Eine Hausratversicherung versichert Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel sowie Diebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Hausrat sind sämtliche in einer Wohnung befindliche und zur Hauswirtschaft und Lebensführung erforderlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter von Privatpersonen. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist nicht verpflichtend, ist jedoch sowohl für Eigentümer als auch für Mieter empfehlenswert. Ansonsten kann es schnell sehr teuer werden, wenn bei einem unvorhergesehenen Ereignis der komplette Hausrat zerstört wird.

Kfz-Versicherung:
Als Halter eines Kfz ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese schützt den Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadensersatzansprüchen des geschädigten Verkehrsteilnehmers. Dies können Heilkosten oder Schmerzensgeld bei geschädigten Personen oder Sachschäden wie z.B. Reparaturkosten an einem Fahrzeug sein.
Darüber hinaus kann man auch eine Kfz-Kaskoversicherung abschließen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Grob gesagt deckt eine Teilkasko diejenigen Schäden ab, die durch Fremdverschulden entstanden sind und die Vollkasko deckt diejenigen Schäden ab, die man selbst verursacht hat.

Rechtsschutzversicherung:
Der Versicherer trägt dafür Sorge, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt dann die dadurch entstehenden Kosten. Je nach Leistungspaket wird ein unterschiedlicher Versicherungsschutz angeboten. Neben der Absicherung des privaten Bereichs kann man auch die Bausteine “Beruf”, “Wohnen” und “Verkehr” mit einbeziehen und so den Umfang des eigenen Schutzes erweitern.

ABSICHERUNG DER GESUNDHEIT

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen deckt sich zu 95 %. Unterschiede kann es bei Bonusprogrammen geben und auch in einigen Leistungsbereichen. Z.B. gibt es Versicherer, die ihren Schwerpunkt im Bereich Homöopathie oder Schwangerschaft gesetzt haben. Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich hier.
Um die Leistung der GKV zu erweitern, kann man private Krankenzusatzversicherungen abschließen. Hierzu zählen als bekannteste Absicherung die Zahnzusatzversicherung oder auch eine stationäre Zusatzabsicherung, die der versicherten Person bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung garantiert.

Der Wechsel in eine private Krankenvollversicherung kann attraktiv sein. Für bestimmte Berufsgruppen (vordergründig Beamte) ist er sogar verpflichtend. Selbstständige haben das Wahlrecht, ob sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Dies gilt ebenso für sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer, wenn diese ein Bruttoeinkommen erwirtschaften, welches oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

ABSICHERUNG DER HINTERBLIEBENEN

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine feste Summe beim Todesfall der versicherten Person und schützt so die Hinterbliebenen. Insbesondere kann dies sinnvoll sein, wenn man einen Immobilienkredit abbezahlt oder wenn Familienangehörige auf das Einkommen des Einzelnen angewiesen sind. Große finanzielle Lasten können ansonsten oft nicht abgefangen werden.

Hingegen kann man mit einer Sterbegeldversicherung absichern, dass man ein würdevolles Begräbnis nach eigenen Vorstellungen erhält. Wenn man sich nicht auf Dritte verlassen möchte, ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll.

ALTERSVORSORGE

Der aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehende Anspruch auf Altersrente bildet eine Basis für den Ruhestand. Um sich im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern, reicht dieser jedoch oft nicht mehr aus. Daher ist es unumgänglich, sich so frühzeitig wie möglich mit dem Themenbereich “Private Altersvorsorge” auseinanderzusetzen.
Zu den staatlich geförderten Produkten zählen die Rüruprente, die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge. Die flexible Privatvorsorge und Geldanlagen im Depot gehören zu den nicht geförderten Produkten.

Rüruprente

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Riesterrente

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Betriebliche Altersvorsorge

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